Verlusterklärung Pass oder Ausweis


Leistungsbeschreibung


Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

Verfahrensablauf


Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: kostenfrei
Bei Verlustmeldung

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?


Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

Amt/Fachbereich


Fachbereich II

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

  • Bürgerbüro

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter /-in Frau Maureen Rubeau
  • Sachbearbeiter /-in Frau Metzlaff
  • Sachbearbeiter /-in Herr Schwartz